Allen wirtschaftlichen Widrigkeiten zum Trotz bleibt das Auto des Deutschen liebstes Kind.

Aufgrund immer weiter steigender Unterhaltskosten ist es nur verständlich, dass versucht wird jede Möglichkeit zu nutzen, aus der sich  durch die Fahrzeughaltung ein steuerlicher Vorteil ergibt.

Regelmäßig geschieht dieses dann, wenn der Pkw betrieblich genutzt wird. Um hierbei die dienstlichen (steuerlich nutzbaren) und privaten Nutzungsanteile zu trennen, hat der Gesetzgeber ein hoch anspruchsvolles Regelwerk geschaffen.

  • Eine Komponente ist die im Allgemeinen als 1% - Regel bezeichnete Berechnung:
Hierbei wird zunächst ohne Berücksichtigung von Fahrzeugalter und -zustand der Listenneupreis am Tag der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattungen und Umsatzsteuer ermittelt. Dieser Wert dient dann als Ausgangsgröße für die Ermittlung des Prozentes, dass monatlich für die Ermittlung der Steuerbelastung heranzuziehen ist.

Ein kurioser Vorteil ergibt sich hier für Liebhaber älterer Fahrzeuge. Da die Listenneupreise einiger Young- und Oldtimer nach heutigen Maßstäben vergleichsweise günstig waren, ergibt sich ungeachtet der aktuellen Marktpreissituation ein vergeleichsweise geringert Privatanteil.

Oldtimerwunsch - aber keine Zeit zur Suche? Hilfe gibt es hier!

  • Als Alternative sieht das Steuerrecht die Führung eines Fahrtenbuches vor:

Für all jene, deren private Nutzung des Betriebsfahrzeuges weniger als 12% im Jahr ausmacht, besteht die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen. Dieses verlangt jedoch ein Höchstmaß an Disziplin und Sorgfalt. Jede Fahrt, und ist sie noch so kurz, ist zeitnah im Fahrtenbuch zu erfassen. Bei dem geringsten Zweifel an der Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen an ein Fahrtenbuch kann das Finanzamt dieses verwerfen und stattdessen die 1% - Regelung in Anwendung bringen.